Honorar

Transparent und fair
Die Honorare für Leistungen in der Rechtsberatung variieren auf dem Markt stark und sind für den Mandanten kaum noch zu durchschauen.
Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, unseren Mandanten durch Offenlegung unserer Honorarmodelle die erforderliche Preistransparenz zu verschaffen.Jeder Mandant erhält auf Wunsch bereits vor unserer Beauftragung eine ausführliche Aufstellung der absehbaren Kosten.Auch während einer Beratung wird der Mandant bei uns laufend über die sich verändernde Kosten- oder Risikosituation in Kenntnis gesetzt.

Je nach den Besonderheiten des Einzelfalles bieten wir Ihnen folgende Honorarmodelle an::
1. Abrechnung auf Basis eines Stundenhonorars
Die Vereinbarung eines Stundenhonorars ist sinnvoll in Fällen, in denen der Gegenstandswert nicht einfach zu bestimmen ist, oder es keine gesetzliche Gebühr gibt, so dass wir mit Ihnen über die Höhe unseres Honorars eine Gebührenvereinbarung schließen müssen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie sich von uns beraten lassen wollen oder wenn wir für Sie ein Gutachten erstellen sollen. Unser Stundenhonorar beträgt zwischen 180 € (netto) und 250 € (netto) für jede Stunde.Damit Sie schon zu Anfang die Kosten abschätzen können, die auf Sie zukommen, können wir mit Ihnen den Umfang unserer Tätigkeit festlegen und dafür ein Budget vereinbaren, das wir nur dann überschreiten, wenn wir das vorher mit Ihnen abgestimmt haben.
2. Pauschalhonorar
In Angelegenheiten, deren Aufwand von vornherein abschätzbar ist, bieten wir in geeigneten Fällen unsere Tätigkeit zu einem vorab auszuhandelnden Festpreis an.
3. Einzelverträge

Für die individuelle Erstellung einzelner Verträge berechnen wir je nach Vertragsart und Komplexität im Regelfall Pauschalen zwischen 100,00 € und 1.500 € .Nachfolgend einige Preisbeispiele für häufig angefragte Verträge:

Gesellschaftsvertrag / Satzung 750 €
Geschäftsführer-Vertrag 1.500 €
Testament / Erbvertrag 750 € – 1.500 €
Generalvollmacht / Patientenverfügung 500 € –1.000 €

Die Pauschalen für Einzelverträge, die vorstehend nicht genannt sind, teilen wir Ihnen selbstverständlich auf Nachfrage gerne mit.
4. Umfassende Gestaltungen
Bei größeren Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sollte eine Abrechnung nach Tagewerken erfolgen. Im Preis enthalten sind sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Verträge einschließlich aller Beratungen vor Ort möglichst gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und ggf. Bankvertretern, die Begleitung bei der notariellen Umsetzung sowie eine umfassende Nachbetreuung.

Beispiel: Durchführung einer Unternehmensnachfolgeplanung nebst Umstrukturierung des betrieblichen Bereichs (Absicherung der Betriebsaufspaltung, Holdingstruktur etc.)

Kosten für die Erstellung des Konzepts
zwischen 5 bis 7 Tagewerke zu je 1.500 €– 2.000 €

Kosten für die Vertragserstellung beinhalten sämtliche Verträge im betrieblichen Bereich, wie z. B. Gesellschaftsverträge / Satzungen, Geschäftsführer-Verträge und Miet-/ Pachtverträge, sowie im persönlichen Bereich wie z. B. Übergabeverträge, Testamente / Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, Generalvollmacht / Patientenverfügung, Eheverträgezwischen 4 bis 6 Tagewerke zu je 1.500 € – 2.000 €

Kosten für die Begleitung der notariellen Beurkundung und die Nachbetreuung
zwischen 1 bis 2 Tagewerke zu je 1.500 €– 2.000 €
5. Vorab gebuchte Beratungszeiten
Wenn Sie öfter kurze Fragen haben oder sich über anstehende Probleme und Entscheidungen Klarheit über die Rechtslage verschaffen wollen, können Sie sich ganz unbürokratisch an uns wenden. Wir bieten vorab zu buchende Beratungskontingente auf Grundlage unseres Stundenhonorars an, die Sie – wann immer Sie einen Rat oder eine Information brauchen – unkompliziert und schnell abrufen können.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten nur, solange kein zwingendes Kostenrecht Anwendung findet.Für unsere Kooperationspartner bieten wir im außergerichtlichen Bereich Sonderkonditionen an.