Testamentsvollstrecker

Wenn mehrere Personen erben, ist Streit um den Nachlass eher die Regel als die Ausnahme. Erblasser versuchen, dies durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zu umgehen. 
 
Erben sind manchmal überfordert mit dem Nachlass oder uneinig, was damit passieren soll. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft oder komplizierten Vermögensverhältnissen können viele Fragen auftauchen und noch mehr Konflikte entstehen. Denn viele wichtigen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. 
Hilfreich kann da die Einsetzung eines Testamentvollstreckers sein, der den Nachlass ordnungsgemäß und im Sinne des Erblassers aufteilt. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass die Interessen und Ansprüche von Erben und allen im Testament Bedachten erfüllt und damit oft Streitigkeiten vermieden werden. 
 
Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments oder Erbvertrags und der dortigen Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.  
 
Wir übernehmen das Amt des Testamentsvollstreckers und sichern so die Umsetzung Ihres Nachfolgewillens.