Zusammenarbeit
Ein gemeinsames Ziel. Klare Verantwortung.
Gestaltung gelingt, wenn das Wissen über Unternehmen und Familie mit der passenden rechtlichen und steuerlichen Expertise zusammenkommt.
So arbeiten wir zusammenDER ZUGANG
Sie können direkt auf uns zukommen.
Als Unternehmer oder Unternehmerfamilie können Sie SHP unmittelbar mit einer Gestaltungsfrage ansprechen. Gemeinsam klären wir die Ausgangslage, das gewünschte Ergebnis und die Fragen, die dafür beantwortet werden müssen.
Ihre bisherigen Berater bringen die Kenntnis der laufenden Verhältnisse ein. Wir beziehen sie dort ein, wo ihr Beitrag für die Gestaltung benötigt wird. Ein Wechsel der laufenden Steuerberatung ist keine Voraussetzung.
FÜR BERATER
Ihre Mandatsbeziehung bleibt der Ausgangspunkt.
Steuerberater und weitere Berater können SHP hinzuziehen, wenn Nachfolge, Umstrukturierung oder Vermögensübertragung eine zusätzliche gesellschafts-, erb- oder steuerrechtliche Perspektive erfordern.
Vor Beginn klären wir, welche Aufgaben SHP übernimmt, wer mit dem Mandanten kommuniziert und welche Abstimmungen erforderlich sind. Die laufende Betreuung und nicht übertragene Aufgaben verbleiben beim bestehenden Berater.
Als Berater eine Zusammenarbeit anfragenDIE ARBEITSTEILUNG
Vom ersten Gespräch bis zur Umsetzung.
- 01
Auftrag abgrenzen
Ausgangslage, Beteiligte, Entscheidungsbedarf und zeitliche Rahmenbedingungen gemeinsam ordnen.
- 02
Beiträge zusammenführen
Rechtliche Gestaltung, steuerliche Prüfung und wirtschaftliche Annahmen aufeinander abstimmen. Zuständigkeiten und offene Fragen festhalten.
- 03
Umsetzung koordinieren
Verträge, Beschlüsse und erforderliche notarielle oder registerrechtliche Schritte in eine nachvollziehbare Reihenfolge bringen.
SHTP GRUPPE
Weitere Expertise, wenn das Mandat sie braucht.
In der SHTP GRUPPE arbeitet SHP mit Stabenau + Theodoridis zusammen. Die bestehende Kooperation eröffnet den fallbezogenen Zugang zu Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.
Welche Fachleute hinzukommen und welche Leistungen sie übernehmen, wird für das konkrete Mandat vereinbart. Bestehende Berater können weiterhin beteiligt bleiben. Aus der Kooperation folgt weder ein automatischer Beraterwechsel noch, dass sämtliche Leistungen in einem SHP-Honorar enthalten sind.
Vergütung und LeistungsumfangMANDAT ANFRAGEN
Welche Aufgabe sollen wir gemeinsam lösen?
Beschreiben Sie Ihr Anliegen und die Entscheidung, vor der Sie stehen. Die Mandatsanfrage führt Sie durch die wesentlichen Fragen – auch wenn das Beratungsfeld noch offen ist.