STEUERLICHE GESTALTUNGSBERATUNG

Steuerliche Folgen gehören an den Anfang einer Strukturentscheidung.

Eine Beteiligung soll neu geordnet, eine Immobilie erworben oder Vermögen übertragen werden. SHP entwickelt die rechtliche und steuerliche Gestaltung aus dem wirtschaftlichen Ziel: Welche Struktur passt, welche Folgen entstehen und wie lässt sich der Weg dorthin umsetzen? Wenn Sie bereits steuerlich betreut werden, beziehen wir Ihren bestehenden Steuerberater grundsätzlich in die Gestaltungsberatung ein.

Wenn eine Entscheidung die steuerliche Ausgangslage verändert

Steuerliche Gestaltungsfragen entstehen häufig, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Sie betreffen Unternehmen und Unternehmerfamilien, deren Beteiligungen, Immobilien oder übriges Vermögen sich verändern sollen. Typische Anlässe sind:

  • Gewinne sollen für weitere Beteiligungen oder Investitionen eingesetzt werden.
  • Ein Unternehmen soll umgewandelt, aufgeteilt oder mit einer anderen Gesellschaft zusammengeführt werden.
  • Gesellschaftsanteile oder Immobilien sollen innerhalb der Familie übergehen.
  • Operatives Geschäft und Immobilienvermögen sollen neu zugeordnet werden.
  • Ein Verkauf, der Eintritt weiterer Gesellschafter oder eine neue Investition steht bevor.

In solchen Situationen kann dieselbe wirtschaftliche Absicht auf unterschiedlichen Wegen verfolgt werden. Die Wege können sich jedoch in ihrer steuerlichen Belastung, ihrem Liquiditätsbedarf und ihren späteren Bindungen erheblich unterscheiden. Diese Unterschiede müssen vor der Festlegung der Struktur sichtbar werden.

Steuerliche Gestaltung beginnt vor der Umsetzung

Laufende Betreuung und besondere Gestaltung ergänzen einander. Während die laufende Steuerberatung die bestehenden Verhältnisse begleitet, setzt dieses Gestaltungsangebot bei einer anstehenden Veränderung an: Was soll künftig anders sein, und welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus für Unternehmen, Gesellschafter und Vermögen?

SHP verbindet diese Prüfung mit der rechtlichen Strukturentwicklung. Wir erfassen die Ausgangslage, klären das wirtschaftliche Ziel und vergleichen die in Betracht kommenden Gestaltungen. Dabei zählen nicht allein die Folgen des ersten Schritts. Auch die spätere Nutzung, Ausschüttung, Übertragung oder Veräußerung gehört in die Betrachtung.

Je nach Mandat entstehen daraus eine steuerliche Strukturanalyse, ein Vergleich der Varianten und ein Gestaltungskonzept mit abgestimmten Umsetzungsschritten. Berechnungen, Bewertungen und steuerliche Stellungnahmen werden nach der vereinbarten Arbeitsteilung durch SHP, den bestehenden Steuerberater oder im Rahmen der Zusammenarbeit in der SHTP GRUPPE eingebundene Fachleute bearbeitet.

Die Übernahme von Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung oder laufenden Steuererklärungen steht dabei nicht im Mittelpunkt. Eine besondere Gestaltungsfrage kann bearbeitet werden, während die laufende steuerliche Betreuung unverändert fortgeführt wird.

Ausgangsentscheidung
Strukturweg A
Strukturweg B
  • Steuerwirkung
  • Liquiditätsbedarf
  • Bindungen
  • Folgepflichten
  • Reinvestition
  • Weitere Übertragung / Veräußerung
Strukturentscheidung

Holding und Beteiligungen nach ihrer Funktion gestalten

Beteiligung

Eine Holding kann eine Ebene schaffen, auf der Beteiligungen gehalten und Mittel für weitere unternehmerische Vorhaben gebündelt werden. Ob sie zur konkreten Situation passt, hängt davon ab, was mit den Beteiligungen und ihren Erträgen geschehen soll.

Reinvestition
Private Mittelverwendung

Soll Geld im Unternehmensverbund für weitere Investitionen verfügbar bleiben oder regelmäßig in den privaten Bereich fließen? Ist später ein Verkauf einzelner Beteiligungen vorgesehen? Sollen weitere Gesellschafter hinzukommen, unterschiedliche Beteiligungen getrennt entwickelt oder Anteile an die nächste Generation übertragen werden?

Diese Fragen beeinflussen die steuerliche Beurteilung. Ausschüttungen zwischen Gesellschaften, Zahlungen an natürliche Personen und Veräußerungserlöse sind getrennt zu betrachten. Eine Gestaltung, die für die Reinvestition geeignet erscheint, muss deshalb auch auf ihre Folgen bei späteren Zahlungen an die Gesellschafter geprüft werden.

Verkauf
Nachfolge

SHP vergleicht, wo Beteiligungen gehalten werden sollen, welche Aufgaben die einzelnen Gesellschaften übernehmen und wie die gewählte Ordnung zur Finanzierung und Nachfolge passt. Auch die Herstellung der Struktur selbst gehört dazu: Bereits vorhandene Anteile lassen sich nicht ohne Prüfung ihrer steuerlichen Ausgangslage einer neuen Ebene zuordnen.

Die Holding bleibt ein möglicher Baustein. Ihr Nutzen muss im Verhältnis zu Umstellungskosten, laufendem Aufwand und künftigen Bindungen stehen. Eine zusätzliche Gesellschaft ist nur dann sinnvoll, wenn sie eine nachvollziehbare Funktion im Gesamtbild erfüllt.

Bei Umstrukturierungen zählt auch der steuerliche Weg zum Ziel

Eine rechtlich mögliche Zielstruktur muss auch über einen steuerlich tragfähigen Weg erreichbar sein. Deshalb werden Ziel und Übertragungsweg gemeinsam entwickelt: Welche Belastungen entstehen, und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzungen

Bei einer Einbringung ist zu klären, welche betrieblichen Werte und Rechtspositionen übergehen. Bei Ausgliederung oder Spaltung geht es um die steuerlichen Folgen der Trennung und Zuordnung von Einheiten. Auch Verschmelzung, Formwechsel und Anteilstausch haben jeweils eigene Voraussetzungen und Folgen.

In den Vergleich fließen Buchwerte, Wertsteigerungen, Gegenleistungen, Beteiligungsverhältnisse und geplante Folgeschritte ein. Immobilien oder zurückbehaltene Vermögenswerte können den Weg ebenfalls beeinflussen. Ob steuerliche Buchwerte fortgeführt werden können, wird für den jeweiligen Vorgang geprüft; die rechtliche Zulässigkeit einer Umwandlung genügt dafür nicht.

Reihenfolge / Zeitpunkt

Auch die Reihenfolge und der zeitliche Abstand der einzelnen Schritte zählen. Eine Umstrukturierung kann spätere Verkäufe oder weitere Übertragungen steuerlich binden. Mögliche Sperrfristen, erforderliche Anträge und Nachweise gehören deshalb in die Vorbereitung.

Bindungen / Folgeschritte

SHP verbindet diese Prüfung mit der rechtlichen Gestaltung und einem abgestimmten Umsetzungsweg. Soll eine wesentliche steuerliche Beurteilung vorab geklärt werden, prüfen wir mandatsbezogen, ob eine verbindliche Auskunft in Betracht kommt. Erforderliche Anträge und Abstimmungen mit der Finanzbehörde werden nach der festgelegten Zuständigkeit bearbeitet. Eine bestimmte Auskunft oder steuerliche Behandlung wird damit nicht zugesagt.

Unternehmensnachfolge steuerlich vorbereiten

Bei einer Unternehmensübertragung sind die ertragsteuerlichen Folgen und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer gemeinsam zu betrachten. Maßgeblich ist unter anderem, was übertragen wird, an wen es übergeht, welche Gegenleistungen vorgesehen sind und wie das Unternehmen vor der Übertragung strukturiert ist.

Auch die Bewertung und der Übertragungszeitpunkt beeinflussen die Planung. Steuerliche Begünstigungen sind an Voraussetzungen gebunden; die Zusammensetzung des Vermögens und Verpflichtungen nach der Übertragung können dabei Bedeutung haben. Eine vorangehende Neuordnung muss deshalb mit dem späteren Nachfolgeschritt abgestimmt werden.

SHP prüft diese Zusammenhänge aus der steuerlichen Perspektive der Gestaltung. Der Vergleich soll zeigen, welche Belastungen und Bindungen mit den möglichen Wegen verbunden sind und welche Vorbereitung erforderlich ist. Die weitergehenden Fragen nach Führung, Eigentum, Verantwortung und Versorgung werden im Beratungsfeld Unternehmensnachfolge zusammengeführt.

Vermögensübertragungen nach Art, Wert und Zeitpunkt prüfen

Bei Immobilien, Beteiligungen und anderem Vermögen entscheidet nicht allein der Wunsch nach einer frühzeitigen Weitergabe über den geeigneten Weg. Zu prüfen sind auch die steuerliche Zuordnung, der anzusetzende Wert, frühere Übertragungen und die konkrete Ausgestaltung der neuen Eigentumsverhältnisse.

Eine unmittelbare Schenkung kann andere Fragen auslösen als eine Übertragung in mehreren Schritten oder unter Zurückbehaltung bestimmter Rechte. Werden Schulden oder andere Gegenleistungen übernommen, gehört auch dies in die steuerliche Einordnung. Zeitliche Staffelungen werden auf ihre Wirkung im konkreten Fall geprüft, ohne allein aus verfügbaren Freibeträgen eine Übertragungsstrategie abzuleiten.

Familiengesellschaft, Familienpool oder Familienstiftung können Teil einer solchen Planung sein. Auf steuerlicher Seite kommt es darauf an, die Folgen der Vermögenszuführung, der späteren Erträge und weiterer Übertragungen zusammenzusehen. Ob die jeweilige Bindung zu Familie, Kontrolle und Versorgung passt, bleibt Gegenstand der übergreifenden Vermögensnachfolge.

Immobilien in die passende Vermögensstruktur einordnen

Immobilien erfüllen unterschiedliche Funktionen: Sie werden selbst genutzt, vermietet, dem eigenen Unternehmen überlassen oder für weitere Investitionen gehalten. Die steuerliche Struktur muss diese Nutzung und die langfristigen Pläne abbilden.

Zu vergleichen ist etwa, ob eine Immobilie im Privatvermögen oder in einer Gesellschaft gehalten werden soll. Ebenso kann zu klären sein, wie Immobilienvermögen und operatives Unternehmen zueinander stehen und welche Folgen eine Trennung oder Neuordnung hätte. Bestehende Finanzierungen, Nutzungsverhältnisse und Eigentümerstrukturen gehören in diese Prüfung.

Bei bereits vorhandenen Immobilien ist der Wechsel in eine andere Struktur ein eigener steuerlicher Vorgang. Neben ertragsteuerlichen Fragen können grunderwerbsteuerliche Folgen entstehen. Auch Veränderungen im Gesellschafterkreis einer grundbesitzenden Gesellschaft müssen daraufhin geprüft werden.

SHP ordnet historisch gewachsene Immobilienstrukturen und vergleicht mögliche Wege für Einbringung, Übertragung oder künftige Anschaffungen. Entscheidend ist das Zusammenspiel von laufenden Erträgen, Finanzierung, späterem Verkauf und Vermögensnachfolge. Eine Immobiliengesellschaft wird ebenso wenig pauschal empfohlen wie das Halten sämtlicher Immobilien im Privatvermögen.

Neue Investitionen von Anfang an einordnen

Vor dem Erwerb einer Beteiligung oder Immobilie besteht eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit: Die künftige Haltestruktur kann geprüft werden, bevor sich das Vermögen bereits an einer bestimmten Stelle befindet.

Wer soll investieren?Woher stammen die Mittel?Sollen Erträge erneut eingesetzt oder privat verwendet werden?Welche weiteren Erwerbe, Mitinvestoren oder späteren Übertragungen sind absehbar?Aus diesen Fragen ergibt sich, welche steuerlichen und rechtlichen Varianten vor der Investition verglichen werden sollten.

SHP stimmt die geplante Anschaffung mit der bestehenden Unternehmens- und Vermögensordnung ab. Dabei werden auch Finanzierung und spätere Veränderungen berücksichtigt. Eine vorsorglich komplexe Struktur ist nicht automatisch besser: Ihr Aufwand muss zum Vorhaben passen. Die frühzeitige Prüfung soll eine begründete Strukturentscheidung ermöglichen, bevor ein späterer Wechsel zusätzliche Schritte erfordert.

Transaktion, Ausschüttung und Finanzierung aufeinander abstimmen

Bei einem Unternehmenskauf oder -verkauf können steuerliche Vorstrukturierung, Bewertung und die Entscheidung zwischen dem Erwerb von Anteilen und dem Erwerb einzelner Vermögenswerte wesentlich sein. SHP bearbeitet diese Fragen im vereinbarten Gestaltungsmandat und stimmt sie mit den weiteren Transaktionsbeteiligten ab.

Eine steuerliche Prüfung des Zielunternehmens, die Tax Due Diligence, kann fallbezogen und arbeitsteilig hinzukommen. Ihr Umfang wird gesondert festgelegt.

Auch außerhalb einer Transaktion müssen Ausschüttungen, Gesellschafterdarlehen und andere Finanzierungsbeiträge zur Beteiligungsstruktur passen. Zu betrachten sind Herkunft und Verwendung der Mittel, die beteiligten Personen oder Gesellschaften und die steuerliche Einordnung der vereinbarten Leistungen. Diese Fragen vertiefen die Strukturplanung; sie stehen nicht losgelöst daneben.

Besondere Gestaltung gemeinsam mit den passenden Beratern

Steuerliche Gestaltung braucht belastbare Daten, klare Verantwortlichkeiten und eine abgestimmte Umsetzung. SHP verbindet die besondere Gestaltungsfrage mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Struktur. Welche steuerlichen Beiträge wir selbst übernehmen und welche weitere Fachleute bearbeiten, wird für das Mandat ausdrücklich festgelegt.

Gemeinsam mit Ihrem bestehenden Steuerberater

Ihr Steuerberater kennt die laufenden Verhältnisse und häufig auch die Entwicklung der heutigen Struktur. Diese Kenntnis ist für die Gestaltung wertvoll. Wenn Sie bereits steuerlich betreut werden, beziehen wir Ihren bestehenden Steuerberater grundsätzlich in die Gestaltungsberatung ein.

Der Steuerberater kann die erforderlichen Daten bereitstellen, Berechnungen übernehmen, steuerliche Beurteilungen mit uns abstimmen und die späteren Erklärungs- und Nachweisschritte begleiten. Die laufende Betreuung kann bei ihm bleiben. Ein Wechsel der laufenden steuerlichen Betreuung ist keine Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit SHP.

Wenn Sie als Steuerberater eine besondere Strukturfrage Ihres Mandanten begleiten, können Sie SHP als Spezialpartner hinzuziehen. Wir klären gemeinsam, welchen Beitrag Sie benötigen, wer welche Aufgabe verantwortet und wie Ergebnisse und nächste Schritte mit dem Mandanten besprochen werden. Der Umfang der Zusammenarbeit wird aus dem konkreten Gestaltungsbedarf entwickelt.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über die SHTP GRUPPE

SHP arbeitet im Rahmen der SHTP GRUPPE mit Stabenau + Theodoridis zusammen. Die Kooperation verbindet rechtsanwaltliche, steuerberatende und wirtschaftsprüferliche Kompetenz für komplexe Gestaltungsmandate. Steuerberatende und wirtschaftsprüferliche Expertise wird entsprechend dem Bedarf des Mandats und mit klar vereinbarten Zuständigkeiten eingebunden.

Das kommt insbesondere in Betracht, wenn bislang kein geeigneter steuerlicher Ansprechpartner eingebunden ist, zusätzliche Expertise benötigt wird oder Sie eine integrierte Bearbeitung des Gestaltungsprojekts wünschen. Die beteiligten Fachleute werden entsprechend der Aufgabenstellung hinzugezogen; ihre Beiträge, Zuständigkeiten und Abstimmungswege werden zu Beginn festgelegt.

Die Einbindung zusätzlicher Expertise über die SHTP GRUPPE und die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Steuerberater sind gleichwertige Möglichkeiten. Bei zusätzlichem Bedarf können sie auch miteinander verbunden werden. Entscheidend ist, welche Fachbeiträge das Mandat benötigt und wie sie verlässlich zusammengeführt werden. Daraus folgt keine automatische Übertragung der laufenden Steuerberatung.

Von der Ausgangslage zur abgestimmten Umsetzung

  1. 01

    Anfrage

    Sie schildern die anstehende Entscheidung, die betroffenen Unternehmen oder Vermögenswerte und den zeitlichen Rahmen. Eine fertige Gestaltungsidee ist nicht erforderlich.

  2. 02

    Erstgespräch

    Wir klären das wirtschaftliche Ziel, die wesentlichen offenen Fragen und die bereits eingebundenen Berater. Daraus wird der Prüfungsumfang eingegrenzt.

  3. 03

    Bestandsaufnahme

    Gesellschaftsunterlagen, steuerliche Daten, frühere Übertragungen und vorhandene Bewertungen werden zusammengeführt. Fehlende Grundlagen werden mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt.

  4. 04

    Strukturanalyse

    Die bestehende rechtliche und steuerliche Zuordnung wird untersucht. Abhängigkeiten, mögliche Belastungen und Voraussetzungen für eine Veränderung werden herausgearbeitet.

  5. 05

    Varianten-/Gestaltungsprüfung

    Mögliche Wege werden steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich verglichen. Berechnungsannahmen und offene Beurteilungen werden mit dem Mandanten und den beteiligten Beratern besprochen.

  6. 06

    Zielstruktur

    Die gewählte Gestaltung wird konkretisiert. Reihenfolge, Zeitpunkte, erforderliche Unterlagen und Verantwortlichkeiten werden aufeinander abgestimmt.

  7. 07

    Umsetzung

    Verträge, gesellschaftsrechtliche Schritte, steuerliche Anträge und erforderliche Formalitäten werden im vereinbarten Umfang bearbeitet und koordiniert. Zwischenabstimmungen sichern den gemeinsamen Informationsstand.

  8. 08

    Abschluss

    Die vereinbarten Maßnahmen werden auf ihren Umsetzungsstand geprüft. Noch fortzuführende Nachweise, Fristen und deklaratorische Aufgaben werden mit Zuständigkeiten dokumentiert und übergeben.

Welche Entscheidung steht bei Ihnen an?

Ob Beteiligungsstruktur, Umwandlung, Immobilienerwerb oder Übertragung: Beschreiben Sie kurz, was sich verändern soll und welche Berater bereits eingebunden sind. Wir klären mit Ihnen, welche rechtlichen und steuerlichen Fragen vor dem nächsten Schritt beantwortet werden müssen.

Auch als Steuerberater können Sie uns mit einer abgegrenzten Gestaltungsfrage ansprechen. Ausgangspunkt ist der benötigte fachliche Beitrag für Ihr Mandat.